Die Eintracht Frankfurt Fußball AG wurde am Mittwoch, den 10. März 2013 im schriftlichen Einzelrichterverfahren vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von € 100.000 verurteilt.
Damit ahndete das Sportgericht die pyrotechnischen Vergehen im Verlauf der beiden Hinrunden-Auswärtsspiele beim 1. FC Nürnberg am 21.09.2012 und bei Fortuna Düsseldorf am 30.11.2012.
Das Verfahren stand bereits Anfang des Jahres kurz vor dem Abschluss, wurde aber nach den Vorfällen zum Rückrundenauftakt in Leverkusen vorübergehend ausgesetzt. Auf die Einlegung von Rechtsmitteln wird verzichtet.
Eine Entscheidung des DFB zum separat geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Vorfällen in Leverkusen ist hingegen noch nicht getroffen worden.
Quelle: Eintracht Frankfurt Pressemitteilung