13.09.2006
Nach neuem Urteil: Werder Bremen stellt auf "we win" um
Bremen (ots) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am
Mittwoch die Untersagung des Stadtamtes zur Bewerbung des
Sportwettenanbieters "bwin" durch Werder Bremen bestätigt.
"bwin" ist
seit dem 01.07.2006 Hauptsponsor des Bundesligisten. Damit wird die
Verfügung des Stadtamtes Bremen vom 07.07.2006 wieder in Kraft
gesetzt.
Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht u. a. aus, dass
die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Genehmigung es nicht
gestattet, bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten. Werders
Marketing-Geschäftsführer Manfred Müller zeigte sich über das Urteil
enttäuscht: "Im Gegensatz zu Entscheidungen in anderen Bundesländern
zu diesem Themenkomplex hat das Oberverwaltungsgericht Bremen leider
nicht hinreichend beachtet, dass durch einen zu erwartenden Spruch
des Europäischen Gerichtshofes schon ab November eine andere
Situation eintreten könnte."
Werder Bremen reagierte auf das Urteil und nahm unter anderem die
Werbung für "bwin" von seiner Homepage www.werder.de und stellte den
Verkauf von Trikots mit dem "bwin"-Logo ein.
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen "bwin" und Werder
Bremen hat dieses Urteil nicht. "Sowohl Werder Bremen als auch 'bwin'
bekennen sich ausdrücklich zu ihrer geschlossenen
Sponsoring-Vereinbarung. "Bei Champions-League-Spielen im Ausland
werden wir weiterhin mit 'bwin' antreten. Das gilt auch für
Bundesliga-Auswärtsspiele, dort wo es möglich ist", so Müller.
Jörg Wacker, Direktor des Werder-Partners "bwin e.K." erklärte:
"'bwin' wird gegebenenfalls Staatshaftungsansprüche gegen das
Bundesland Bremen geltend machen."
Wie bereits in den Bundesliga-Spielen bei Hannover 96 und Schalke
04 wird das Team von Werder Bremen zum Heimspiel am kommenden
Samstag, 16.09.2006, gegen den VfB Stuttgart mit dem Slogan "we win"
auflaufen. Diese Trikots werden so schnell wie möglich auch im
Fanshop erhältlich sein.
Da das Eilverfahren mit der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes abgeschlossen ist, reagierte Werder Bremen
nun mit der Einreichung der Klage zum Hauptsache-Verfahren beim
Verwaltungsgericht Bremen.
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