03.12.2005
Kneißl: "Urteil gegen Vucicevic nicht akzeptabel"
München (ots) - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes
(DFB) unter dem Vorsitz von Hans-Hermann Menzel hat am Freitag in der
DFB-Zentrale in Frankfurt am Main nach der Anklageerhebung durch den
DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert Löwenprofi
Nemanja Vucicevic wegen eines "Dopingvergehens" mit der Mindestsperre
von sechs Monaten belegt.
Wie 1860-Geschäftsführer Roland Kneißl mitteilte, ist das Urteil
des DFB-Sportgerichts nicht akzeptabel. "Der Spieler war nachweislich
nicht gedopt, und es besteht auch kein Nachweis darüber, dass die bei
der Dopingprobe ermittelte Substanz eine verschleiernde Wirkung
hatte. Mit diesem Urteil würde man Nemanja Vucicevic zum Dopingsünder
stempeln, was automatisch eine Neuansetzung des Spiels in Burghausen
oder sogar einen Punktabzug nach sich ziehen könnte. Wir haben jetzt
14 Tage Zeit, in Berufung zu gehen - diese Möglichkeit werden wir
freilich nutzen. Und erst wenn das Urteil gegen Vucicevic
rechtskräftig ist, kann auch über den Einspruch von Wacker Burghausen
gegen die Spielwertung entschieden werden."
Bei einer von der Anti-Doping-Kommission des DFB angeordneten
Dopingkontrolle im Anschluss an das Zweitbundesliga-Spiel zwischen
Wacker Burghausen und 1860 München am 4. November 2005 (2:0 für die
Löwen) war in der A-Probe des Münchner Spielers Nemanja Vucicevic die
verbotene Substanz "Carboxy-Finasterid" nachgewiesen worden. Der
Nachweis von Carboxy-Finasterid entspricht der Verabreichung der
verbotenen Substanz Finasterid, einem maskierenden Wirkstoff.
Nemanja Vucicevic
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