Radio-Klage gegen DFL abgewiesen |
08.11.2005Radio-Klage gegen DFL abgewiesen Frankfurt (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Dienstag die Feststellungsklage von Radio Hamburg gegen den HSV, den FC St. Pauli und die Deutsche Fuball Liga GmbH zugunsten des Profi-Fuballs entschieden. Im Kern ging es dabei um die Frage, in wieweit Hrfunkrechte an den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga lizenzkostenpflichtig sind. Das Gericht hat anerkannt, dass der Veranstalter ber das Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen darf. Hierzu gehren neben den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung auch die Rechte an der Hrfunkberichterstattung. Im Verstndnis des Gerichtes ist die Radioberichterstattung mehr als die Darstellungsformen der Printvertreter und demzufolge ist der Hrfunk auch anders zu behandeln als die schreibende Presse. Die DFL Deutsche Fuball Liga GmbH und ihre Vereine und Kapitalgesellschaften sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung besttigt, dass es keine lizenzkostenfreie Hrfunkberichterstattung unmittelbar aus dem Stadion gibt.
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