08.11.2005
Radio-Klage gegen DFL abgewiesen
Frankfurt (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen
Dienstag die Feststellungsklage von Radio Hamburg gegen den HSV, den
FC St. Pauli und die Deutsche Fußball Liga GmbH zugunsten des
Profi-Fußballs entschieden.
Im Kern ging es dabei um die Frage, in
wieweit Hörfunkrechte an den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga
lizenzkostenpflichtig sind.
Das Gericht hat anerkannt, dass der Veranstalter über das
Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen darf. Hierzu gehören
neben den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung
auch die Rechte an der Hörfunkberichterstattung.
Im Verständnis des
Gerichtes ist die Radioberichterstattung mehr als die
Darstellungsformen der Printvertreter und demzufolge ist der Hörfunk
auch anders zu behandeln als die schreibende Presse.
Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und ihre Vereine und
Kapitalgesellschaften sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung
bestätigt, dass es keine lizenzkostenfreie Hörfunkberichterstattung
unmittelbar aus dem Stadion gibt.
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