Radio-Klage gegen DFL abgewiesen |
08.11.2005 Radio-Klage gegen DFL abgewiesen Frankfurt (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Dienstag die Feststellungsklage von Radio Hamburg gegen den HSV, den FC St. Pauli und die Deutsche Fußball Liga GmbH zugunsten des Profi-Fußballs entschieden. Im Kern ging es dabei um die Frage, in wieweit Hörfunkrechte an den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga lizenzkostenpflichtig sind. Das Gericht hat anerkannt, dass der Veranstalter über das Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen darf. Hierzu gehören neben den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung auch die Rechte an der Hörfunkberichterstattung. Im Verständnis des Gerichtes ist die Radioberichterstattung mehr als die Darstellungsformen der Printvertreter und demzufolge ist der Hörfunk auch anders zu behandeln als die schreibende Presse. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und ihre Vereine und Kapitalgesellschaften sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass es keine lizenzkostenfreie Hörfunkberichterstattung unmittelbar aus dem Stadion gibt.
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