02.03.2010
Florian Heller: Ein Spiel Sperre
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am Dienstag Florian Heller
aufgrund des Platzverweises im Spiel gegen Werder Bremen (1:2) am Samstag für ein
Ligaspiel gesperrt.
Als Begründung für die Mindeststrafe führte der DFB eine
Unsportlichkeit an. Der 27-Jährige steht Trainer Thomas Tuchel damit nur im
Auswärtsspiel bei 1899 Hoffenheim am kommenden Sonntag nicht zur Verfügung.
Der DFB widerspricht mit seinem Urteil der Darstellung von Schiedsrichter Babak
Rafati, der Heller in der Partie gegen Werder Bremen in der 14. Spielminute vom Platz
gestellt und im Spielberichtsbogen einen Tritt des Mainzers gegen den am Boden
liegenden Aaron Hunt als Begründung für seine Entscheidung angeführt hatte. Laut
Urteil liegen nach Ansicht der TV-Bilder jedoch weder eine Tätlichkeit noch eine
versuchte Tätlichkeit von Florian Heller vor.
Quelle: FSV Mainz 05