Eintracht zu 40.000 Euro Strafe verurteilt |
27.02.2009
Eintracht zu 40.000 Euro Strafe verurteilt
Das Sportgericht des Deutschen Fubundes hat Eintracht Frankfurt am heutigen Freitagmittag wegen der pyrotechnischen Vorflle im Fanblock beim vergangenen Auswrtsspiel in Karlsruhe zu einer Geldstrafe in Hhe von 40.000 Euro verurteilt. Eintracht Frankfurt hatte einem gleichlautenden Antrag des Kontrollausschusses zuvor zugestimmt. Das Gericht wertete strafmildernd zugunsten von Eintracht Frankfurt insbesondere das Bndel an Sofort-Manahmen, mit denen auf die Vorkommnisse seitens des Clubs reagiert wurde. Das Sportgericht wies dabei unmissverstndlich daraufhin, dass im Wiederholungsfalle nunmehr unmittelbar die Verhngung einer Platzsperre oder eines sogenannten Geisterspiels drohe. Eintracht Frankfurt fordert erneut alle Anhnger auf, derartige Aktionen zuknftig zu unterlassen und vor allem solche Aktionen weder zu frdern noch zu beklatschen. Die Strafen werden zunehmend hrter und enden zwangslufig in den vom Sportgericht angedrohten Manahmen. Eine Platzsperre, ein Geisterspiel oder unter bestimmten Umstnden auch ein Punktabzug gefhrden unabhngig von den wirtschaftlichen Folgen und der Imageschdigung den sportlichen Erfolg und die Zukunft von Eintracht Frankfurt. Diesen Schaden von Eintracht Frankfurt abzuwenden, ist nicht nur die Aufgabe von uns als Verantwortliche, sondern auch die Pflicht eines jeden Anhngers von Eintracht Frankfurt, so der innerhalb des AG-Vorstandes fr Fanbelange zustndige Klaus Ltzbeier. Quelle: Eintracht Frankfurt
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