Mainz 05 bleibt im Fall El Ghazi auf Konfrontationskurs
Der Konflikt zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und dem ehemaligen Profi Anwar El Ghazi geht in die nächste Runde. Der Bundesligist hat offiziell bestätigt, dass er gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz juristisch vorgeht. Ziel der Nichtzulassungsbeschwerde ist es, eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu ermöglichen.
Das Landesarbeitsgericht hatte im November eine Revision nicht zugelassen. Mainz 05 sieht darin jedoch rechtliche Angriffspunkte, insbesondere mit Blick auf grundlegende Fragen der arbeitsrechtlichen Bewertung und die Auslegung bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Mainz pocht auf vollständige rechtliche Prüfung
Aus Vereinssicht geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern um eine grundsätzliche Klärung. Die Vereinsführung betont, dass man sich verpflichtet sehe, alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Gleichzeitig sieht sich Mainz 05 in seiner bisherigen Position im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt.
Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, würde der Weg für eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht frei. Erst dort käme es zu einer inhaltlichen Überprüfung des bisherigen Urteils auf höchster arbeitsrechtlicher Ebene.
Signalwirkung über den Einzelfall hinaus
Der Fall El Ghazi besitzt über Mainz hinaus Relevanz. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte künftig Maßstäbe setzen, wie Vereine in vergleichbaren Konstellationen agieren dürfen – und wo die Grenzen arbeitsrechtlicher Konsequenzen liegen.
Bis zu einer Entscheidung über die Zulassung der Revision bleibt der Rechtsstreit offen. Fest steht jedoch: Mainz 05 ist nicht bereit, das Kapitel El Ghazi ohne abschließende Klärung auf höchster Ebene zu schließen.
17.12.2025, 15:47 Uhr – Redaktion Sport-Finden.de