Kommentar zu Hoyzer |
16.12.2006 Kommentar zu Hoyzer Ulm (ots) - Dass die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt, ist die Ausnahme. Dass das Gericht den Angeklagten dennoch verurteilt, kommt noch seltener vor. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den einstigen Fußball-Schiedsrichter Robert Hoyzer hinter Gitter zu schicken, ist deshalb ein deutliches Signal. Ein Signal, dass sich das Millionengeschäft, zu dem der Sport geworden ist, innerhalb der Rechtsordnung abspielt. Und dass es keinen Spielraum gibt für Leute, die Buchmacher abzocken und das allenfalls als Kavaliersdelikt betrachten. Wer Wetten manipuliert, ist ein Betrüger und wer gegen Bares Spiele verpfeift, dessen Helfer. Ein Straftäter und kein kleiner Gauner, dessen Gerissenheit mancher klammheimlich bewundert. Diese Sicht der Dinge ist populär, gerade in einer Zeit, in der viele nach neuer Härte des Gesetzes verlangen. Dem BGH dürfte deshalb Beifall sicher sein. Der Straße gebeugt haben sich die Richter dennoch nicht. Sie haben abseits dogmatischer Klimmzüge um die juristischen Details des Beihilfetatbestandes klargestellt, dass die Schonfrist für Schiebereien im Sport vorbei ist. Künftige Doping-Urteile könnten in dieselbe Richtung weisen. Fairness auf dem Platz lässt sich nur bedingt erzwingen. Aber jenen, die den Sport nur als Geschäft verstehen und dafür Ergebnisse manipulieren, muss spätestens jetzt klar sein: Die Justiz zeigt ihnen dafür die Rote Karte.
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